REK - Regionales Entwicklungskonzept

Mit regionalen Entwicklungskonzepten (REK) können Regionalplanung und regionale Wirtschaftsförderung auf zuvor geographisch bestimmte Räume durch gezielte Maßnahmen in seiner weiteren Entwicklung beeinflusst werden. Mit dem REK werden u.a. spezielle Entwicklungsprobleme innerhalb eines regionalen Zusammenhangs gelöst, bis dahin nicht verfügbare Fördermittel erschlossen oder regionalpolitische Veränderungen herbeigeführt.

Ein regionales Entwicklungskonzept (REK) ist ein Instrument der Regionalplanung und der regionalen Wirtschaftsförderung. Das REK hat informellen Charakter, das heißt es entfaltet keine direkte rechtliche Wirkung. Mit dem REK verfolgen insbesondere Kommunen das Ziel, einen zuvor geographisch bestimmten Raum durch diverse administrative und politische Maßnahmen in seiner weiteren Entwicklung zu beeinflussen. Ein solches Konzept berücksichtigt in aller Regel eine Vielzahl lokaler Akteure, wie Bürger, Politiker, Bildungseinrichtungen und Unternehmen.

Gesetzlich verankert ist das Instrument des REK in § 13 des Raumordnungsgesetzes. Es ist dennoch kein verbindliches Planungsinstrument, sondern kann freiwillig erstellt werden, und ist nur durch die Selbstbindung der an der Erarbeitung beteiligten Akteure wirksam. Wegen ihrer überwiegenden Handlungsperspektive ist der zeitliche Planungshorizont eines REK kurz- bis mittelfristig. Anlass für die Erstellung eines REK ist in der Regel ein spezielles Entwicklungsproblem innerhalb eines regionalen Zusammenhangs oder als Argumentationshilfe zur Akquirierung von Fördermitteln und Herbeiführung von regionalpolitischen Veränderungen.

Der Planungsansatz der regionalen Entwicklungskonzepte existiert unter anderen Bezeichnungen schon seit Mitte der 70er Jahre. Eine größere Verbreitung gewannen die REK mit dem raumordnungspolitischen Orientierungsrahmen von 1993, der die Wichtigkeit von regionalen Entwicklungsprozessen und Kooperationen hervorhebt. Zusätzliche Bedeutung in der Wirtschaftsförderung erhielten die REK 2000 mit dem Start des Förderprogramm LEADER+ durch die Europäische Union, das ein REK als Grundlage für einen Förderantrag voraussetzt. In vielen Regionen, u.a. dem Leipziger Neuseenland (ehemals Gebietskulisse "Südraum Leipzig" im Rahmen der Sonderförderung für Tagebaufolgelandschaften "GmbE" [Gebiet mit besonderen Entwicklungsaufgaben]) verhalf die Fortschreibung des REK zu erneuten Fördermöglichkeiten.

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