PräambelWir sind spezialisiert auf die Lösung von Problemen. Dabei beraten wir vornehmlich in Fragen der Wirtschaftlichkeit, Entwicklung, Planung und Projektrealisierung. Unsere Ziele und Grundsätze dienen als Grundlage für die Durchführung von Aufträgen unserer Mandanten. (Portrait zum Download...) UnabhängigkeitWir wahren bei unserer Berufsausübung stets unsere persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit. Wir gehen keine Bedingungen ein, die die Interessen unserer Mandanten oder unsere berufliche Unabhängigkeit gefährden könnten. VerschwiegenheitDie Pflicht der Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was uns in Ausübung unseres Berufes anvertraut worden oder uns anlässlich unserer Berufsausübung bekannt geworden ist. Unsere Mitarbeiter, Partner und Kollegen sind ebenfalls zur Beachtung dieses Grundsatzes, insbesondere zum Schutze der Mandanten angehalten. Verhalten gegenüber Partnern und KollegenWir haben uns zu kollegialer Rücksichtnahme verpflichtet. Wir verhalten uns unseren Partnern und Kollegen gegenüber nie verletzend oder gar schädigend. Unsachliche Angriffe gegen die Person eines Kollegen, ein Organ oder einen Funktionsträger in Wort und Schrift stellen einen Verstoß gegen die Pflicht zur Kollegialität dar. EigenverantwortlichkeitWir bestimmen unsere Berufsfähigkeit in eigener Verantwortung. Die Eigenverantwortlichkeit verlangt, dass wir uns persönlich ein Urteil bilden und unsere Entscheidungen danach ausrichten. Wir beziehen uns auf verschiedene Erhebungsmethoden und arbeiten mit einer Vielzahl von Partnern zusammen. Allgemeine BerufspflichtenWir üben unseren Beruf gewissenhaft aus. Wir übernehmen nur Aufträge, für deren Bearbeitung wir selbst oder unsere Partner die erforderlichen Fähigkeiten besitzen und die unter den jeweils gegebenen Umständen ordnungsgemäß abgewickelt werden können. Wir erweisen uns innerhalb und außerhalb unserer Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung als würdig, wie es unsere Stellung erfordert. HonorareDie Honorare (Pauschalpreis, Stunden- oder Tagessatz bzw. Erfolgshonorar) werden grundsätzlich vor Übernahme des Beratungsauftrages vereinbart. Diese Vereinbarung bringt unseren Mandanten und Partnern die notwendige Transparenz und Sicherheit in unserer Zusammenarbeit. Verhalten gegenüber KlientenDie Beziehung zwischen uns und unseren Auftraggebern beruht auf einem Vertrauensverhältnis. Die Annahme oder Fortführung eines Auftrages ist daher in den Fällen ausgeschlossen, in denen ein Vertrauensverhältnis nicht bestehen kann. Gleiches gilt für die Beibehaltung des Auftrages. Im Übrigen sind wir in der Annahme eines Auftrages frei, soweit wir diesbezüglich nicht die kollegiale Rücksichtnahme gegenüber Partnern oder Kollegen zu beachten haben. Unsere MaximeMit unseren Partnern haben wir verbindliche und überprüfbare Zielvereinbarungen geschlossen. Diese zeichnen sich vor Allem durch eine für die gesamte Geschäftsbeziehung geltende Vertraulichkeitserklärung und die Akzeptanz unserer Maxime aus, in denen unsere Mindestanforderungen an Transparenz und Rechtssicherheit (MaTuR) zusammengefasst sind. mehr... |
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