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Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Unternehmensberatung
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Zum 01.02.2012 erfolgte die Umstellung der Gründungs- finanzierung auf ERP-Grün- derkredit. Die Sächsische Aufbaubank vergibt damit Investitions-, Betriebsmittel- und Liquiditätshilfedarlehen bis zu 2,5 Millionen Euro. Weitere Informationen unter www.sab-sachsen.de.
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MIT LEIPZIG LAND online Allgemeines
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Die Mittelstands- und Wirt- schaftsvereinigung (MIT) Leipzig Land ist unter www.mit-leipzig-land.de mit ihrem Sprachrohr des Mittelstandes in der CDU im Landkreis Leipzig Land auch im Internet vertreten. Die MIT bringt die mittelständischen Interes- sen und Forderungen im Sinne der sozialen Marktwirtschaft in die Entscheidungsgremien ein, um das Engagement von kleinen und mittelstän- dischen Unternehmen zu fördern und zu belohnen.
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Gründercoaching Deutschland Coaching
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Das Programm Gründercoa- ching Deutschland unterstützt Existenzgründer und Jungun- ternehmer durch Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Bis zu 90% des Beraterhonorars und maximal 4.500,- Euro werden übernommen. Das Coaching muss durch einen anerkann- ten Berater der KfW-Berater- börse innerhalb von 5 Jahren nach Gründung erfolgen. |
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Vorgründungsberatung Unternehmensberatung
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Der Freistaat Sachsen gewährt einen Zuschuss von 75% (max. 4.500,00 Euro) bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, die Existenzgründern den Start in die Selbstständigkeit erleichtern soll. Bevor die Beratungsförderung bei der SAB beantragt werden kann, ist bei der zuständigen IHK, HWK bzw. beim Landesverband der Freien Berufe eine entsprechende Beratungsempfehlung einzuholen. |
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Gründungszuschuss Unternehmensberatung
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Die geplanten Einschnitte zum Gründungszuschuss sind am 28.12.2011 in Kraft getreten. Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müs- sen Gründer/Innen einen Restanspruch auf Arbeits- losengeld von mind. 150 Tagen haben, dessen Dauer nicht allein auf § 127 Abs. 3 SGB III beruht. Der Grün- dungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für die erste Phase wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengel- des zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300,- Euro zur sozialen Absi- cherung für sechs Monate gewährt. Für weitere neun Monate können 300,- Euro pro Monat zur sozialen Ab- sicherung gewährt werden, wenn hauptberufliche unter- nehmerische Aktivitäten dar- gelegt werden können. Eine erneute Förderung ist nicht möglich, wenn seit dem Ende einer Förderung der Auf- nahme einer selbständigen Tätigkeit noch nicht 24 Monate vergangen sind. |
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Gründungszuschuss-Kürzungen zum 01.11.2011 Unternehmensberatung
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Wie eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestätigt hat, werden die Einschnitte am Gründungszuschuss zum 1. November 2011 in Kraft treten. Der Termin hat gravierende Auswirkungen - auch auf bereits arbeitslose Gründungswillige: Wer nach dem 1. Februar 2011 arbeitslos geworden ist, kann (bei einer typischen Anspruchsdauer von einem Jahr) das Arbeitslosengeld nicht mehr neun Monate in Anspruch nehmen, denn er muss vor dem 1. November gründen, wenn er die Förderung in ihrer alten Form in Anspruch nehmen möchte.
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