Fördermittelakquise /-abwicklung

Im Rahmen des Mittelstandsprogramms unterstützt z.B. der Freistaat Sachsen unterschiedliche Maßnahmen mit Zuschüssen. Ziel ist u.a. den Wirtschaftsstandort Sachsen national und international zu profilieren. Der Freistaat hat mit den Mittelstandsrichtlinien vom 27. Januar 2007 insbesondere Aufwendungen gefördert, welche die Antragsteller ohne Förderung nicht oder zum Teil nur mit erheblichen Schwierigkeiten aus eigenen Mitteln hätten finanzieren können. So wurde die Kooperationsförderung mit Blick auf den Kreis der Zuwendungsempfänger, die Höhe der Zuwendung und den Gegenstand der Förderung im Vergleich zu den Vorjahren (insb. 2006) qualitativ aufgewertet. Die geförderten Vorhaben zeigen deutlich den Ideenreichtum sowie die Innovationskraft des sächsischen Mittelstandes. Die Auswertung des Programms 2007 zeigte, dass die Kooperationsförderung nach der Messeförderung mit rund 25% bzw. 3 Millionen Euro Fördervolumen wie schon im Vorjahr am häufigsten in Anspruch genommen wurde.
Für die einzelbetriebliche Förderung von Unternehmen stellt der Freistaat Sachsen in 2010 insgesamt nur noch 250 Millionen Euro bereit, die den Unternehmen für ihre Investitionen und die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen zugute kommen sollen. Im Bereich der Kooperationsförderung stehen für 2010 rund 5,1 Millionen Euro zur Verfügung. Das erwartete Antragsvolumen, ausgehend von den bislang gültigen Fördersätzen, übersteigt allerdings diesen Betrag. Um einen frühzeitigen Förderstopp wegen ausgeschöpfter Mittel zu verhindern, hat das Ministerium am 26.02.2010 über die Reduzierung der Fördersätze informiert.
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