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Ein Wartungs-, Pflege- oder Servicevertrag soll eine sichere und kostengünstige Möglichkeit sein, technische Anlagen, Maschinen und Gebäudeeinrichtungen abzusichern. Für einen monatlichen Betrag erwarten Sie, dass bei Problemen umgehend geholfen wird und mittels regelmäßiger Vor-Ort-Termine Ihre Anlage regelmäßig überprüft und Störungen oder Ausfällen vorgebeugt wird. Doch die Realität sieht meist leider anders aus: hohe Kosten - geringe Leistung - langsame Reaktionszeiten. Wir helfen Ihnen, die vorhandenen Missstände rechtssicher zu beseitigen. Der Ausdruck Revision (Verb: revidieren) leitet sich dabei aus dem Lateinischen her und bedeutet so viel wie Rückschau oder Überprüfung.
Wir prüfen vorrangig Wartungsverträge (überwiegend technische Anlagen und Gebäudeeinrichtungen)
für Träger und Anstalten des öffentlichen Rechts/Dienstes (überwiegend Krankenhäuser, Schulen, Kindertageseinrichtungen).
Der nahezu lückenlos verwendete Warthaltungs- und Instandsetzungsvertrag "Wartung 85" aus dem Jahr 1985 wurde in den letzten Jahren deshalb mehrfach modifiziert. 2006 haben sich schließlich der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) und der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) gemeinsam mit dem Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik/ Technische Gebäudesysteme e.V. (BHKS) für die AMEV-Empfehlung »Wartung 2006« ausgesprochen. Damit haben sich wesentliche Bestandteile zu Wartung und Inspektion, Stundenlohnverrechnungssätzen, Vertragsgestaltung, Störungsbeseitigung, Bestandslisten und Arbeitskarten, Haftung und Gewährleistung und damit auch die Anforderungen an Auftraggeber und -nehmer geändert.
Gerade im öffentlichen Dienst haben wir wiederholt festgestellt, dass …
- die gesetzlichen Änderungen für Qualifizierung des Personals, DIN, Normen und notwendigen Vertragsanpassungen (insbesondere aufgrund der Normenaktualisierung 2006) vernachlässigt worden sind,
- häufig überhöhte Preise für Wartungs- und Havarievereinbarungen von den Dienstleistern abgerechnet werden,
- wiederholt Wartungsvereinbarungen abgeschlossen wurden, obwohl dies nicht nötig ist oder
- Wartungs- und Havarievereinbarungen an störungsanfälligen Anlagen fehlen und damit letztlich Haftungsrisiken auftreten und latent Schadensersatzansprüche drohen.
Wir …
- analysieren den Leistungsumfang, Wartungsumfangs und Wartungsaufwand,
- beleuchten wirtschaftliche, technische, finanzielle und organisatorische Probleme,
- prüfen die Verträge auf technische Vollständigkeit, Vertragsbestandteile, Normen, DIN, Vorschriften, Zertifizierungen, Preis und Notwendigkeit,
- erstellen einen Maßnahmeplan mit Prioritätenliste für alle Wartungsverträge und Havarievereinbarungen mit rechtssicheren Handlungsempfehlungen und
- erarbeiten die Ziel- und Budgetplanung inklusive Anpassung weiterhin bestehender Wartungsverträge und Vorbereitung rechtssicherer Kündigungen.
Wahlweise erarbeiten wir im Ergebnis dessen gemeinsam mit unseren Partnern die Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben, führen die Submissionen und Vertragsverhandlungen bis zum Abschluss eines rechtssicheren Betreuungsvertrages durch und kontrollieren bzw. überprüfen die Wartungsintervalle und Abrechnungen der Dienstleister sowie die darin enthaltenen Leistungen. Darüber hinaus organisieren wir als weiteren Leistungsbestandteil auf Wunsch die rechtlich zulässige Zuordnung wartungsarmer oder wartungsfreier Anlagen oder Anlagenteile an betriebsinternes Fachpersonal inkl. Schulung und führen Leistungsverbrauchsanalysen und energetische Prüfungen durch.
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