Im Auftrag des Unterausschusses Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur",
vertreten durch die Länder Niedersachsen und Thüringen, zielt das Regionalmanagement darauf ab, Standortnachteile
strukturschwacher Regionen abzubauen bzw. auszugleichen, so dass diese Anschluss an die allgemeine wirtschaftliche
Entwicklung halten können. Den betreffenden Regionen gelingt es oft nicht in eigener Initiative und aus eigener
Kraft Entwicklungsprozesse in Gang zu setzen und in Gang zu halten, u.a. weil geeignete personelle Ressourcen
fehlen, um komplexere Projekte voranzutreiben und um die lokalen Beteiligten zu einer zielorientierten Zusammenarbeit
zu motivieren und ggf. moderierend einzugreifen.
Bund und Länder haben deshalb die Investitionsförderung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" (GA) um ein neues Förderangebot, das Regionalmanagement, erweitert. Das GA-Förderangebot
Regionalmanagement wurde am 3. August 2000 in den 29. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe übernommen. Mit der
Förderung des Regionalmanagements wird verstärkt auf die Eigeninitiative und das vorhandene Potenzial der
Regionen gesetzt. Beides soll durch die über drei Jahre gewährte Anschubfinanzierung aktiviert werden. Regionen
wird damit die Möglichkeit geboten, gemeinsam - basierend auf den Prinzipien von Dialog und Kooperation - ihre
individuellen Problemlagen anzugehen und die wirtschaftliche Entwicklung zu beschleunigen. |
Da es sich beim Regionalmanagement um ein Modellvorhaben der GA handelte und die
meisten Regionalmanager auch persönlich Neuland betreten haben, kommt dem Informations-
und Erfahrungsaustausch zwischen den Regionalmanager/-innen eine hohe Bedeutung zu.
Herr Götze hatte hierzu als Sprecher der sächsischen Regionalmanager von 2002 bis 2004
die Führung übernommen und bietet jetzt allen Regionalmanagern an, sich an einem
kostenlosen Portal zu beteiligen, welches in Kürze hier online geschaltet wird. Dort erhalten
alle Regionalmanager/innen die Möglichkeit, sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit
über Ihre Erfahrungen bilateral auszutauschen.
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