Unternehmensnachfolge


Im Freistaat Sachsen stehen bis zum Jahr 2020 rund 25.000 Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von rund 16 Milliarden Euro und 330.000 Beschäftigten vor der Herausforderung einer Unternehmensnachfolge. Wir unterstützten Unternehmer und Nachfolger bei der Bewältigung dieser Herausforderung.


Was beinhaltet eine Unternehmensnachfolge?
Wie kann ich eine Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten?
Wie errechne ich den Wert meines Unternehmens?
Wie finde ich das passende Unternehmen für mich?

Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie bei uns.



Ursachen von Unternehmensnachfolgen

Fragen der Unternehmensnachfolge treten in erster Linie im altersbedingt erwarteten und unfall-, krankheits- oder todesbedingte unerwartete Ausscheiden des Unternehmers auf. Unerwartete Nachfolgen verschärfen dabei auftretende Probleme.

Eine Unternehmensnachfolge wird in erster Linie durch den ausscheidenden Unternehmer verursacht. Dabei bewegt in Sachsen in knapp zwei Drittel aller Fälle das eigene Alter den Unternehmer dazu, eine Nachfolge anzugehen. Mit zunehmendem Alter steigt aber auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Unternehmensnachfolge nicht in erster Linie durch das Alter angestoßen, sondern durch Unfall, Krankheit oder den plötzlichen Tod erzwungen wird. Dies ist im Freistaat Sachsen bei rund jeder fünften Unternehmensnachfolge der Fall. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer Gründe, wie Interessensverschiebungen und wirtschaftliche Situationen, die zu einer Unternehmensnachfolge führen können. Rund 16 Prozent der Nachfolgen in Sachsen erfolgen aufgrund sonstiger Ursachen.

Die genannten Ursachen der Unternehmensnachfolgen sollten insbesondere dahingehend unterschieden werden, ob sie erwartet oder unerwartet eintreten. Eine unerwartete Unternehmensnachfolge birgt gegenüber einer erwarteten erhebliche Nachteile. So nimmt das Unternehmen bei fehlendem Notfallplan durch die kurzzeitig auftretende Führungslosigkeit erheblich Schaden. Darüber hinaus ist eine gezielte Einarbeitung des Nachfolgers im Rahmen einer gleitenden Führungsübertragung in diesem Fall nicht möglich. In Sachsen kommt jede fünfte Unternehmensnachfolge durch plötzlichen Tod, Unfall oder Krankheit des Übergebers und damit unerwartet zustande, wobei davon auszugehen ist, dass zusätzlich auch noch ein Teil der durch sonstige Ursachen hervorgerufenen Unternehmensnachfolgen plötzlich erfolgt.


Arten von Unternehmensnachfolgen

Unternehmensnachfolgen können in verschiedenen Formen erfolgen, die sich auf erster Ebene durch die Art der Person des Nachfolgers unterscheiden. So kann ein Nachfolger aus der Familie, dem Unternehmen oder dem Umfeld des Unternehmens kommen. Darüber hinaus bedarf es einer Vereinbahrung zur Form der Führungs- und Eigentumsübertragung. Während die Führungsübertragung in einem oder in mehreren Schritten erfolgen kann, ist eine Eigentumsübertragung durch Vererbung, Verschenkung und Verkauf möglich.

Der Verlauf einer Unternehmensnachfolge hängt wesentlich davon ab, wer Nachfolger des scheidenden oder bereits ausgeschiedenen Unternehmers wird. Dabei kann grundsätzlich zwischen einem Nachfolger aus dem Kreis der Familie des Übergebers, einem Mitarbeiter aus dem zu übergebenden Unternehmen und einem externen Unternehmensnachfolger unterschieden werden.

Als Nachfolger kommen bei einer familieninternen Unternehmensnachfolge sowohl der Ehepartner und Kinder als auch weiter entfernt verwandte Mitglieder der Familie in Frage. Die familieninterne Unternehmensnachfolge bildet in Sachsen in rund 57 Prozent aller Unternehmensnachfolgen die Nachfolgelösung. Auch wenn eine familieninterne Nachfolgelösung angestrebt wird, sollte nicht darauf verzichtet werden, Alternativen zu prüfen. Ansonsten kann es bei unzureichender Motivation oder Qualifikation familieninterner Nachfolger kurz- bis mittelfristig zu einer Gefährdung des Unternehmens kommen. Die familieninterne Unternehmensnachfolge zeichnet sich darüber hinaus oft dadurch aus, dass große Zeitabstände zwischen der Führungs- und Eigentumsübertragung bestehen – eine klare Zäsur in der Entwicklung des Unternehmens bleibt in der Regel aus.

Eine Unternehmensnachfolge durch einen Mitarbeiter kann einerseits im Rahmen eines klassischen Management-Buy-Out alleinig durch das höhere Management des Unternehmens oder im Rahmen eines Belegschafts-Buy-Out unter zusätzlicher Beteiligung unterer und mittlerer Hierarchiestufen des Unternehmens erfolgen. Zu einem Belegschafts-Buy-Out kommt es in erster Linie aufgrund des Ziels der Arbeitsplatzerhaltung im Rahmen von Sanierungen von Unternehmen. Für eine Unternehmensnachfolge durch einen Mitarbeiter spricht zuvorderst, dass diese das Unternehmen und das Umfeld des Unternehmens kennen und selbst den Mitarbeitern und dem Umfeld des Unternehmens bekannt sind. Diese Form der Nachfolge erlaubt die Gewährleistung zumindest eines gewissen Grades an Kontinuität. Mitarbeiter weisen allerdings auch oft nur eine geringe Eigenkapitalbasis auf, was Finanzierungsprobleme zur Folge haben kann. Darüber hinaus kann bei mehreren Nachfolgekandidaten die Auswahl eines Mitarbeiters zu Unzufriedenheit im Unternehmen führen. Im Freistaat Sachsen steht nach rund 18 Prozent der Unternehmensnachfolgen ein Mitarbeiter oder eine Gruppe von Mitarbeitern an der Spitze des Unternehmens.

Ein familien- und unternehmensexterner Nachfolger kann entweder eine natürliche (Management-Buy-In) oder eine juristische Person sein. Während als natürliche Personen insbesondere Kandidaten aus der Branche des zu übergebenden Unternehmens in Frage kommen, sind potenzielle juristische Personen in erster Linie direkte Wettbewerber und vor- oder nachgelagerte Unternehmen. Jedes vierte sächsische Unternehmen wird bereits heute an einen externen Nachfolger übertragen. Ein wesentlicher Vorteil einer solchen Nachfolgelösung sind neue Ansätze und Perspektiven, die durch einen externen Nachfolger in das Unternehmen eingebracht werden können. Diese kommen insbesondere im Falle von Umstrukturierungsmaßnahmen zum Tragen. Der Zeitraum, in dem Führungs- und Eigentumsübertragung stattfinden, ist darüber hinaus bei externen Unternehmensnachfolgen in der Mehrzahl der Fälle verhältnismäßig gering.


Herausforderungen

Im Rahmen einer Unternehmensnachfolge gilt es eine Vielzahl von Herausforderungen zu meistern. Grundvoraussetzung ist dabei die Kenntnis möglicher Probleme sowie ihrer Lösungsschemata.


Quelle: SMWA - Sächsisches Ministerium für Wirtschaft und Arbeit