KfW: Coachingleistungen werden bis 2013 bundesweit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Die Förderung richtet sich seit 2009 auch an Existenzgründer (vor Gründung) und Unternehmen bis zum fünften Jahr ihres Bestehens. Diese erhalten von der KfW-Mittel- standsbank bis zu
75% (maximal 4.500,- Euro) des förderfähigen Tages- honorars als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründete Unternehmen (SGB II oder SGB III) erhalten bis zum Ablauf des ersten Jahr ihres Bestehens sogar 90% (maximal 3.600 Euro).
BAFA: Seit 2008 werden auch Unternehmensberatungen mit bis zu
75% und maximal 1.500 Euro nicht rückzahlbarem Zuschuss je Beratung gefördert. Die "Richtlinie über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe" trat am 27. Juni 2008 in Kraft. Die Förderung richtet sich an Unternehmen und freiberuflich Tätige
ab einem Jahr nach ihrer Gründung (KMU, aber keine Altersbeschränkung).
ESF: Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus oder bei drohender Arbeits- losigkeit eine eigene Existenz gründen wollen, können Sie als Starthilfe bei der SAB einen
nicht rückzahlbaren Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) von insgesamt bis zu
12.000,- Euro zu Ihrem Lebensunterhalt beantragen.
Nähere Auskunft geben wir Ihnen gerne unter
Telefon: (0341) 3 08 10 62. Vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Erstberatungsgespräch.
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